Zum Hauptinhalt springen
GOLDINVEST

Kupfer-Exportverbot im Kongo: Preisrallye und neue Steuern für Minenbetreiber

2 Min.
Kupfer-Exportverbot im Kongo: Preisrallye und neue Steuern für Minenbetreiber

Die Demokratische Republik Kongo zieht die Zügel an: Mit sofortiger Wirkung verbietet der weltweit wichtigste Kobalt- und bedeutende Kupferproduzent den Export unraffinierter Konzentrate. Ziel ist der radikale Ausbau der lokalen Wertschöpfung. Der Kupfermarkt reagierte prompt auf den potenziellen Angebotsschock. An der LME kletterte der Dreimonatskontrakt nach Bekanntwerden der Entscheidung um bis zu 1,8 Prozent auf 14.369,50 US-Dollar je Tonne und nahm damit direkt das Rekordhoch von Ende Januar ins Visier.

Der neue Erlass ersetzt bisherige Regelungen und schließt alte Schlupflöcher. Ausnahmen für den Export sollen künftig nur noch unter nicht näher definierten „strategischen Umständen“ für maximal ein Jahr gewährt werden. Ähnliche Verbote hatte Kinshasa zwar schon 2013, 2019 und 2023 verhängt, diese aber mangels heimischer Schmelzkapazitäten oft wieder gelockert.

Die kurzfristigen Auswirkungen auf das globale Angebot dürften dieses Mal jedoch überschaubar bleiben. Bereits im ersten Quartal 2026 exportierte der Kongo mit knapp 700.000 Tonnen Kupferkathoden fast ausschließlich raffiniertes Material. Die Ausfuhr von Kupferkonzentraten entsprach im selben Zeitraum lediglich einem Gegenwert von knapp 19.000 Tonnen Kupfer. Bergbauanalysten erwarten daher für die meisten Minenbetreiber keine schweren Verwerfungen.

Im Fokus der Anleger steht dennoch Ivanhoe Mines. Deren riesiger Kupferkomplex Kamoa-Kakula stützte sich seit dem Produktionsstart 2021 mehrfach auf Ausnahmegenehmigungen. Das Unternehmen erklärte jedoch umgehend, dass das dortige Konzentrat mittlerweile ohnehin entweder in der Schmelze direkt vor Ort oder in der nahegelegenen Lualaba-Anlage in Kolwezi verarbeitet werde.

Die eigentliche Brisanz liegt in einem oft überlesenen Begleitbeschluss der neuen Verordnung: Das Land führt nach einer dreimonatigen Übergangsfrist ein verschärftes Steuersystem für wirtschaftlich bedeutende Kupfer- und Kobaltnebenprodukte ein. Für Spurenelemente, die bei der Raffination anfallen, gilt künftig ein Bewertungskoeffizient von 55 Prozent. Diese zusätzlichen Lizenzabgaben belasten die Margen der Produzenten direkt und unterstreichen, dass der Kongo seine Schlüsselposition bei den Batteriemetallen fortan deutlich aggressiver monetarisieren wird.

Schlagwörter

Keine Rohstoff-Chance mehr verpassen

Exklusive Updates zu Gold, Kupfer & Co. – wöchentlich, kostenlos.

Disclaimer

I. Informationsfunktion und Haftungsausschluss: Die GOLDINVEST Consulting GmbH bietet Redakteuren, Agenturen und Unternehmen die Möglichkeit, Kommentare, Analysen und Nachrichten auf www.goldinvest.de zu veröffentlichen. Die Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle, fachkundige Anlageberatung. Es handelt sich nicht um Finanzanalysen oder Verkaufsangebote, noch liegt eine Handlungsaufforderung zum Kauf bzw. Verkauf von Wertpapieren vor. Entscheidungen, die auf Basis der veröffentlichten Informationen getroffen werden, erfolgen vollständig auf eigene Gefahr. Zwischen der GOLDINVEST Consulting GmbH und den Lesern bzw. Nutzern entsteht kein vertragliches Verhältnis, da sich unsere Informationen ausschließlich auf das Unternehmen und nicht auf persönliche Anlageentscheidungen beziehen.

II. Risikoaufklärung: Der Erwerb von Wertpapieren birgt hohe Risiken, die bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen können. Trotz sorgfältiger Recherche übernimmt die GOLDINVEST Consulting GmbH und ihre Autoren keine Haftung für Vermögensschäden oder die inhaltliche Garantie bezüglich Aktualität, Richtigkeit, Angemessenheit und Vollständigkeit der veröffentlichten Informationen. Bitte beachten Sie auch unsere weiteren Nutzungshinweise.

III. Interessenkonflikte: Gemäß §34b WpHG und §48f Abs. 5 BörseG (Österreich) weisen wir darauf hin, dass die GOLDINVEST Consulting GmbH sowie ihre Partner, Auftraggeber oder Mitarbeiter Aktien der oben genannten Unternehmen halten. Zudem besteht ein Beratungs- oder sonstiger Dienstleistungsvertrag zwischen diesen Unternehmen und der GOLDINVEST Consulting GmbH, und es ist möglich, dass die GOLDINVEST Consulting GmbH jederzeit Aktien dieser Unternehmen kauft oder verkauft. Diese Umstände können zu Interessenkonflikten führen, da die oben genannten Unternehmen die GOLDINVEST Consulting GmbH für die Berichterstattung entlohnen.

IV. Einsatz von KI-gestützten Systemen: Bei der Erstellung von Beiträgen können KI-gestützte Systeme zur Unterstützung von Recherche, Strukturierung oder sprachlicher Optimierung eingesetzt werden. Sämtliche Inhalte werden vor Veröffentlichung redaktionell geprüft und verantwortet.